{"id":47,"date":"2021-01-30T18:18:17","date_gmt":"2021-01-30T18:18:17","guid":{"rendered":"https:\/\/brugg-west.ch\/?page_id=47"},"modified":"2021-02-01T07:23:14","modified_gmt":"2021-02-01T07:23:14","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/brugg-west.ch\/?page_id=47","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">des Quartiervereins Brugg-West<\/h2>\n\n\n\n<p>(Stand 22. M\u00e4rz 2019)<\/p>\n\n\n\n<p>Gegr\u00fcndet am 3. Februar 1937<\/p>\n\n\n\n<p>Zur besseren Lesbarkeit werden nachstehend die personenbezogenen Ausdr\u00fccke nur in der m\u00e4nnlichen Form verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Name und Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 1<\/em><br>Unter dem Namen Quartierverein Brugg West besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Brugg.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 2<\/em><br>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und bezweckt<br>a) die Wahrung der \u00f6ffentlichen Interessen<br>b) die F\u00f6rderung der Zusammengeh\u00f6rigkeit<br>c) die Durchf\u00fchrung von kulturellen und geselligen Anl\u00e4ssen<br>f\u00fcr alle westlich des Bahndammes gelegenen Quartiere sowie Einwohner angrenzender Gebiete ohne eigenen aktiven Quartierverein.<br>Im Rahmen der Zweckbestimmung Lit. a kann er Vorschl\u00e4ge unterst\u00fctzen und einreichen und zu Sachvorlagen Stellung nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 3<\/em><br>Der Verein besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:<br>3.1 Aktivmitglied<br>Aktivmitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz im T\u00e4tigkeitsgebiet des Vereins (Art. 2) hat.<br>3.2 Passivmitglied<br>Passivmitglieder sind G\u00f6nner und Freunde, sowie Personen, die infolge Wegzuges die Aktivmitgliedschaft verlieren, ohne den Austritt aus dem Verein zu erkl\u00e4ren.<br>3.3 Ehrenmitglied<br>Wer sich in besonderer Weise zum Wohlergehen des Quartiervereins Brugg-West verdient gemacht hat, kann auf Beschluss der Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 4<\/em><br>Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Beitrittserkl\u00e4rung, Bezahlung des Jahresbeitrages und Aufnahmebeschluss durch den Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 5<\/em><br>Die Mitgliedschaft endet:<br>a) durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, m\u00f6glich nur jeweils auf Ende eines Vereinsjahres<br>b) durch Wegzug; ohne schriftliche Austrittserkl\u00e4rung erfolgt Umwandlung in Passiv-Mitgliedschaft<br>c) durch begr\u00fcndeten Ausschluss bei<br>     &#8211; nicht Bezahlung des Mitgliederbeitrages nach vorhergehender einmaliger Mahnung<br>     &#8211; bei einem Verhalten, dass gegen die Statuten verst\u00f6sst oder das dem Ansehen und den Interessen des Vereins schadet.<br>Der Ausschluss erfolgt bei Nichtbezahlen der Mitgliederbeitr\u00e4ge durch den Vorstand. In diesem Fall kann das Mitglied den Ausschlussentscheid an die n\u00e4chste Generalversammlung weiterziehen.<br>In allen anderen F\u00e4llen erfolgt der Ausschluss auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Organisation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 6<\/em><br>Organe des Vereins sind:<br>a) Generalversammlung<br>b) Vorstand<br>c) 2 Rechnungsrevisoren<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 7<\/em><br>Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. J\u00e4hrlich findet eine ordentliche Generalversammlung im ersten Quartal statt. Ausserordentliche Generalversammlungen k\u00f6nnen einberufen werden, wenn dies von einem F\u00fcnftel aller Aktivmitglieder verlangt wird oder so oft der Vorstand dies f\u00fcr n\u00f6tig erachtet.<br>Die Einberufung der Generalversammlung, sowie der ausserordentlichen Generalversammlung erfolgt durch den Vorstand mindestens 20 Tage im Voraus durch schriftliche Einladung und\/oder durch Publikation im Brugger Generalanzeiger unter Angabe der zu behandelnden Gesch\u00e4fte. Aktivmitglieder und Ehrenmitglieder k\u00f6nnen Antr\u00e4ge an die Generalversammlung stellen, diese sind bis 10 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.<br>Der Generalversammlung obliegen:<br>a) Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes<br>b) Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge<br>c) Wahl des Pr\u00e4sidenten, des Vizepr\u00e4sidenten und der weiteren Mitglieder des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren<br>d) Beschlussfassung \u00fcber die vom Vorstand unterbreiteten Antr\u00e4ge<br>Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.<br>Jedes Aktivmitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Passiv-Mitglieder k\u00f6nnen zur Generalversammlung eingeladen werden, sind jedoch nicht stimmberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 8<\/em><br>Der Vorstand besteht aus f\u00fcnf bis neun Mitgliedern. Die Festlegung der Mitgliederzahl, die Wahl des Vorstandes sowie die Ernennung des Pr\u00e4sidenten und des Vizepr\u00e4sidenten erfolgen durch die Generalversammlung. Im \u00dcbrigen konstituiert sich der Vorstand selber.<br>Dem Vorstand obliegen:<br>a) F\u00fchrung des Vereins nach Massgabe der Statuten und der Beschl\u00fcsse der Generalversammlung<br>b) Vertretung des Vereins nach aussen; das Zeichnungsrecht erfolgt zu zweien durch den Pr\u00e4sidenten oder Vizepr\u00e4sidenten in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des Vorstands<br>c) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<br>d) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung<br>e) alle weiteren Gesch\u00e4fte, die durch Gesetz oder diese Statuten nicht einem anderen Organ vorbehalten sind.<br>Der Vorstand wird jeweils auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 9<\/em><br>Die Generalversammlung w\u00e4hlt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchf\u00fchrung kontrollieren und mindestens einmal j\u00e4hrlich eine Stichkontrolle durchf\u00fchren.<br>Die Amtsdauer der Rechnungsrevisoren betr\u00e4gt gleich jener des Vorstandes zwei Jahre. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitgliederbeitr\u00e4ge\/Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 10<\/em><br>Aktivmitglieder und Passivmitglieder haben j\u00e4hrlich mit F\u00e4lligkeit l\u00e4ngstens bis Ende Juni des Vereinsjahres einen Beitrag zu leisten, dessen H\u00f6he jeweils an der ordentlichen Generalversammlung festgelegt wird.<br>Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung entbunden.<br>F\u00fcr die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Verm\u00f6gen. Eine pers\u00f6nliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 11<\/em><br>Zur Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf es der Zustimmung von 2\/3 aller Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 12<\/em><br>Bei einer Aufl\u00f6sung des Vereins ist das nach durchgef\u00fchrter Liquidation noch vorhandene Verm\u00f6gen f\u00fcr eine Dauer von zwei Jahren der Stadtkanzlei Brugg zur ordentlichen Verwaltung zu \u00fcbergeben.<br>Erfolgt in dieser Zeit keine Neugr\u00fcndung eines Vereins mit gleicher oder \u00e4hnlicher Zweckbestimmung, \u00f6rtlich eingeschr\u00e4nkt gem\u00e4ss Artikel 2, ist das Verm\u00f6gen dem Kinderspital Brugg zur freien Verf\u00fcgung zu \u00fcbergeben.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Artikel 13<\/em><br>Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 22. M\u00e4rz 2019 angenommen worden und ersetzen jene vom M\u00e4rz 2010 vollumf\u00e4nglich, sie sind mit Datum der Annahme in Kraft getreten.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Quartiervereins Brugg-West (Stand 22. M\u00e4rz 2019) Gegr\u00fcndet am 3. 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